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Wiedereinsetzung als altkorporierte K.d.ö.R. im vereinten Deutschland, (1988 - 1997)
Am 15. Oktober 1997 stellte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) fest, dass die Israelitische Synagogen-Gemeinde (Adass Jisroel) zu Berlin weder unter der Herrschaft des Nationalsozialismus noch in deren Folge nach dem zweiten Weltkrieg untergegangen ist. Festgestellt hat das BVerwG die Identität (nicht "Rechtsnachfolge") der Adass Jisroel sowie ihren rechtlich ununterbrochenen Fortbestand als altkorporierte Körperschaft des öffentlichen Rechts von 1885 bis heute.
Damit ging eine Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin und der Gemeinde Adass Jisroel zu Ende, die mehr als 10 Jahre andauerte.
Damit ging eine Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin und der Gemeinde Adass Jisroel zu Ende, die mehr als 10 Jahre andauerte.
Wie es dazu kam, können Sie in den drei untenstehenden Dokumenten nachlesen:
PDF (1,0 MB)Pressemitteilung des Bunderwaltungsgerichts
vom 15. Oktober 1997.
PDF (1,8 MB)Pressemitteilung der Adass Jisroel
zum Urteil des Bunderwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1997.
PDF (4 MB)Sonderpublikation der Adass Jisroel
zum Urteil des Bunderwaltungsgerichts ("Adass Jisroel Nachrichten Nr. 35").


